Tätigkeitsfelder

Zu unseren Fachbereichen gehören die unten aufgeführten Rechtsgebiete. Als Mandant werden Sie in unserer Kanzlei bei der Lösung ihrer rechtlichen Probleme kompetent beraten und vertreten.

Unsere Tätigkeitsfelder im Überblick

Die dauerhafte Fort- und Weiterbildung gewährleistet eine kompetente rechtliche Beratung und Vertretung. Schäfer und Crespi Rechtsanwälte stehen für maßgeschneiderte Rechtsdienstleistungen und decken folgende Tätigkeitsbereiche ab:

Privates Baurecht und öffentliches Bauvergaberecht

Im Bereich des privaten Baurechts und des öffentlichen Bauvergaberechts kann unsere Kanzlei auf eine über zwanzigjährige Erfahrung zurückblicken.

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts vertreten wir sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite. Hieraus begründet sich eine langjährige Kenntnis beider Perspektiven und Interessengewichtungen. Eine effektive Vertretung der rechtlichen Interessen beider Positionen setzt genau diese Kenntnis voraus, die wir für unsere Mandanten zielführend einsetzen.


Strafverteidigung

Seit über zwanzig Jahren vertreten wir unsere Mandanten erfolgreich in Strafverfahren vor den Amts- und Landgerichten, wobei die Strafverteidigung auch in Umfangsverfahren erfolgt.

Gesellschaftsrecht, Managerhaftung und Corporate Compliance

Die langjährige Expertise der Kanzlei im Bereich der Managerhaftung hat zu der Erkenntnis geführt, dass die klassischen anwaltlichen Instrumentarien der forensischen Anspruchsabwehr und Strafverteidigung als Mittel der Reaktion heute durch moderne anwaltliche Instrumente der Prävention ergänzt werden müssen.

Referententätigkeit und Compliance

Mit Übernahme der ständigen Prozessvertretung einer deutschen Großversicherung durch unsere Kanzlei im Jahre 1998 erfolgte eine weitere Schwerpunktausrichtung zum Gesellschaftsrecht. Seitdem betreuen wir Unternehmensträger sowie Vorstände und Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Gesellschaftsformen.

Internationales und nationales Ordensrecht, Rechtsgeschichte

Aufgrund seines persönlichen Interesses an militärischen Antiquitäten betreut Herr Rechtsanwalt Professor Schäfer seit dem Jahr 2002 Mandanten in allen zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Fallkonstellationen rund um das Thema „antiquarische Orden und Militaria“, wobei die Erfahrung von Herrn Rechtsanwalt Professor Schäfer im internationalen und nationalen Ordens- sowie Militariarecht für die hohe Qualität der Rechtsdienstleistungen in diesem „abgelegenen“ Rechtsgebiet sorgt.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren rechtlichen Sachverhalten. Unsere Mainzer Kanzlei bietet für Sie ein breites Spektrum an fachlicher Kompetenz und gewährleistet eine umfassende Beratung, welche Ihnen unser Rechtssystem verständlich näher bringt. Durch die jahrelange Erfahrung bieten wir passende Lösungen, zielorientierte Strategien und den persönlichen Umgang mit jedem Mandanten. Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt in Kontakt zu treten.