Gesellschaftsrecht, Managerhaftung und Corporate Compliance

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Die langjährige Expertise der Kanzlei im Bereich der Managerhaftung hat zu der Erkenntnis geführt, dass die klassischen anwaltlichen Instrumentarien der forensischen Anspruchsabwehr und Strafverteidigung als Mittel der Reaktion heute durch moderne anwaltliche Instrumente der Prävention ergänzt werden müssen.

 

Zu diesen Mitteln zählt zum einen die sorgfältige, an aktueller Rechtsprechung und Literatur ausgerichtete kautelarjuristische Gestaltung von vertraglichen Abreden, gleich ob es sich dabei um Gesellschaftsverträge (Satzungen), Anstellungsverträge von Vorständen und Geschäftsführern, Geschäftsordnungen von Unternehmensorganen, Kundenverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere vertragliche Vereinbarungen handelt. Zum anderen zählt zu den modernen Instrumenten der Vermeidung der Unternehmens- und Managerhaftung die Einrichtung von Maßnahmen der Corporate Compliance. Diese meint das Ergreifen organisatorischer Maßnahmen, mit Hilfe derer sichergestellt werden kann, dass das Recht im Betrieb von allen Beteiligten (Unternehmensleitung, leitende Angestellte, Belegschaft) gewahrt wird, also die durch Managementprozesse organisierte Gesetzeseinhaltung.

 

Dabei können sich die zu beachtenden Normen aus Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsakten oder anderen Vorschriften ergeben. Sie finden sich für das jeweilige Unternehmen - ohne professionelle Hilfe nicht abschließend auffindbar - im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht verstreut. Hier setzen wir an, indem wir für das jeweilige Unternehmen maßgeschneiderte Compliance-Maßnahmen vorschlagen und einführen.

 

Zu diesen können gehören:

  • die Erstellung von Corporate Compliance Checklisten,
  • Schulungen von Mitarbeitern,
  • Schulungen der Unternehmensleitung,
  • die Einrichtung einer Whistleblower-Hotline in der Kanzlei als einer neutralen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Stelle, um Missstände diskret aufzuklären und abzustellen,
  • die Einrichtung von Chinese Walls (Datenverwaltungstrennung zwecks Vermeidung von Interessenkonflikten im selben Unternehmen),
  • das Verfassen von Codes of Conduct (Verhaltenskodizes),
  • das Verfassen von Mission-Statements (Bekenntnissen der Unternehmensleitung zur Rechtstreue),
  • das Erstellen von Mitarbeiter-Handbüchern, in denen die rechtlichen Verhaltensanforderungen für jeden Mitarbeiter des Unternehmens verständlich dargestellt werden.

 

Diese Rechtsdienstleistungen der Kanzlei im Bereich Compliance-Beratung und Compliance-Betreuung mittelständischer Unternehmen wird durch die Beratung im Bereich D&O-, Unternehmensstrafrechtsschutz- und Vertrauensschadenversicherung abgerundet, um das Risiko der persönlichen Haftung von Geschäftsleitern zu minimieren.