Strafverteidigung

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Seit über zwanzig Jahren vertreten wir unsere Mandanten erfolgreich in Strafverfahren vor den Amts- und Landgerichten, wobei die Strafverteidigung auch in Umfangsverfahren erfolgt.

 

Ein Schwerpunkt der Verteidigung bildet das Prinzip der umfassenden Betreuung im staatsanwaltlichen Vor- und im gerichtlichen Zwischenverfahren, um dem Mandanten die strafgerichtliche Hauptverhandlung möglichst zu ersparen.

 

Hierzu gehört der Kontakt mit allen Abteilungen der Staatsanwaltschaften, so auch deren Wirtschaftsabteilungen sowie den Steuerfahndungsstellen der Finanzämter in Steuerstrafsachen.

 

Die Beratung, Betreuung und Vertretung in Wirtschaftsstrafsachen einschließlich der Vertretung in Steuerstrafsachen sowie die Betreuung bei der Vorbereitung von sog. strafbefreienden Selbstanzeigen stellt einen besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei dar.