Arbeitsrecht

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Im Bereich des Arbeitsrechts vertreten wir sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite. Hieraus begründet sich eine langjährige Kenntnis beider Perspektiven und Interessengewichtungen. Eine effektive Vertretung der rechtlichen Interessen beider Positionen setzt genau diese Kenntnis voraus, die wir für unsere Mandanten zielführend einsetzen.


Auf Arbeitgeberseite betreuen wir unsere Mandanten bei allen Fragen rund um die reibungslose Abwicklung ihrer Arbeitsverhältnisse, wie etwa bei der Gestaltung der Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter, der Vorbereitung und dem Ausspruch von arbeitsrechtlichen Maßnahmen, z. B. bei dem Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen. Die fundierte und gewissenhafte Erarbeitung der Entscheidungsgrundlage ist hierbei stets Voraussetzung, um rechtliche Maßnahmen ohne kostspielige Prozesse und hohe Abfindungszahlungen umsetzen zu können.


Wir betreuen zudem Arbeitgeber im Zusammenhang mit Status- und Beitragsverfahren gegen die Sozialkasse Bau (SOKA-BAU) und deren Unterorganisationen Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) sowie Arbeitnehmer in Verfahren mit der SOKA-BAU zur Klärung von Urlaubs- und Rentenansprüchen.


Auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts beraten und vertreten wir erfolgreich Arbeitnehmer, Führungskräfte und freie Mitarbeiter sowie Betriebsräte, insbesondere in Kündigungsangelegenheiten sowie bei dem Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen.


Das Dienstvertragsrecht stellt als angrenzendes Rechtsgebiet einen weiteren Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei dar. Neben der Unterstützung bei der Gestaltung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände berät unsere Kanzlei diesen Personenkreis bei der Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen.


Auf dem Gebiet des Dienstvertragsrechts beraten wir darüber hinaus Vertriebsunternehmen und Handelsvertreter zu allen aus dem Handelsrecht folgenden Fragestellungen.