Privates Baurecht und öffentliches Bauvergaberecht

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Im Bereich des privaten Baurechts und des öffentlichen Bauvergaberechts kann unsere Kanzlei auf eine über zwanzigjährige Erfahrung zurückblicken.

 

Diese reicht von der Prozessvertretung im herkömmlichen Sinne und in sog. Umfangsverfahren über die Bauprojektmanagement-Compliance-Beratung und -Betreuung bis hin zu der Erstellung von Rechtsgutachten zu speziellen, von der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht geklärten Rechtsfragen.

 

Aufgrund seiner über 20-jährigen Erfahrung in diesem Rechtsgebiet sowie seiner Lehrtätigkeit seit dem Jahr 2011 wurde Herr Rechtsanwalt Schäfer im Oktober 2018 von der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz zum Honorarprofessor an der Hochschule Mainz im Fachbereich Architektur bestellt. Schwerpunkte der Lehre sind das Baurecht, das Haftungsrecht der Architekten sowie Corporate Compliance.