Referententätigkeit und Compliance

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Mit Übernahme der ständigen Prozessvertretung einer deutschen Großversicherung durch unsere Kanzlei im Jahre 1998 erfolgte eine weitere Schwerpunktausrichtung zum Gesellschaftsrecht. Seitdem betreuen wir Unternehmensträger sowie Vorstände und Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Gesellschaftsformen.

 

Zu den Mandanten der Kanzlei zählen Genossenschaftsbanken, Unternehmen der chemischen Industrie, Bauprojektsteuerungsbetriebe, Softwareentwickler, Parkhausbetreiber und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft sowie Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts sowie Gesundheitseinrichtungen unterschiedlicher gesellschaftsrechtlicher Ausgestaltungen.

 

Die Mandate betreffen aufgrund der unterschiedlichen körperschaftlichen Verfassungen der Mandanten insbesondere das Aktienrecht, das GmbH-Recht, das Genossenschaftsrecht und das Recht der öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechtes.

 

An der Maklerakademie einer deutschen Großversicherung ist Herr Rechtsanwalt Schäfer als Referent zum Thema „Haftung des Mittelstandes, Versicherungskonzepte und Compliance“ tätig. Im Rahmen von Fachtagungen - wie dem südhessischen Stiftungstag 2012 in Darmstadt - referiert er über die Vermeidung und die Absicherung von Haftungsrisiken.